Allgemeine Geschäftsbedingungen

A) Geltungsbereich

  1. Für die Geschäfts­be­zie­hung zwi­schen Life Earth Rei­sen GmbH (nach­fol­gend „Ver­käu­fer“ oder „Unter­neh­men“) und dem Käu­fer gel­ten die nach­fol­gen­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) in ihrer zum Zeit­punkt der Bestel­lung gül­ti­gen Fas­sung, sofern nicht ande­re Bedin­gun­gen ver­ein­bart wur­den. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen des Käu­fers wer­den nicht aner­kannt, es sei denn, der Ver­käu­fer stimmt ihrer Gel­tung aus­drück­lich und nach­weis­lich zu.
  2. Die vor­lie­gen­den AGB stel­len eine Ergän­zung zu dem indi­vi­du­ell abge­schlos­se­nen Ver­trag dar. Bei abwei­chen­den Rege­lun­gen im Ver­trag, gilt das indi­vi­du­ell Ver­ein­bar­te.
  3. Die Dar­stel­lun­gen von Pro­duk­ten und Leis­tun­gen im Online-Shop (www.lifeearthgewuerze.at) stel­len kein recht­lich bin­den­des Ange­bot dar. Leis­tungs­be­schrei­bun­gen in Kata­lo­gen sowie auf den Web­sites des Ver­käu­fers haben nicht den Cha­rak­ter einer
    Zusi­che­rung oder Garan­tie.
  4. All­fäl­li­ge Ange­bo­te gel­ten nur „solan­ge der Vor­rat reicht“, soweit bei den Pro­duk­ten nichts Abwei­chen­des ver­merkt wur­de. Im Übri­gen blei­ben Irr­tü­mer vor­be­hal­ten.

B) Online-Vertragsabschluss

  1. Der Käu­fer kann aus dem Sor­ti­ment des Ver­käu­fers Pro­duk­te unver­bind­lich aus­wäh­len und die­se über die Schalt­flä­che [in den Waren­korb] in einem so genann­ten Waren­korb sam­meln. Inner­halb des Waren­kor­bes kann die Pro­dukt­aus­wahl ver­än­dert und auch gelöscht wer­den. Anschlie­ßend kann der Käu­fer inner­halb des Waren­korbs über die Schalt­flä­che [Wei­ter zur Kas­se] zum Abschluss des Bestell­vor­gangs schrei­ten.
  2. Über die Schalt­flä­che [zah­lungs­pflich­tig bestel­len] gibt der Käu­fer einen ver­bind­li­chen Antrag zum Kauf der im Waren­korb befind­li­chen Waren ab. Vor Abschi­cken der Bestel­lung kann der Käu­fer die Daten jeder­zeit ändern und ein­se­hen sowie mit­hil­fe der Brow­ser­funk­ti­on “zurück” zum Waren­korb zurück­ge­hen oder den Bestell­vor­gang ins­ge­samt abbre­chen. Not­wen­di­ge Anga­ben sind mit einem Stern­chen (*) gekenn­zeich­net.
  3. Die Dar­stel­lung der Pro­duk­te auf der Web­sei­te stellt kein ver­bind­li­ches Ange­bot des Ver­käu­fers zum Abschluss eines Kauf­ver­tra­ges, son­dern eine Ein­la­dung zur Abga­be eines Ange­bo­tes durch den Käu­fer, dar. Der Käu­fer gibt ein bin­den­des Ange­bot über den Kauf der aus­ge­wähl­ten Pro­duk­te ab, indem er alle ver­lang­ten Anga­ben wäh­rend des Bestell­ab­laufs
    angibt, die AGB akzep­tiert und anschlie­ßend den Bestell­but­ton „Kau­fen“ anklickt.
  4. Der Ver­käu­fer schickt dar­auf­hin dem Käu­fer eine auto­ma­ti­sche Emp­fangs­be­stä­ti­gung per E‑Mail zu, in wel­cher die Bestel­lung des Käu­fers noch­mals auf­ge­führt wird und die der Käu­fer über die Funk­ti­on „Dru­cken“ aus­dru­cken kann (Ein­gangs­be­stä­ti­gungs-E-Mail). Die auto­ma­ti­sche Emp­fangs­be­stä­ti­gung doku­men­tiert ledig­lich, dass die Bestel­lung des Käu­fers beim Ver­käu­fer ein­ge­gan­gen ist und stellt kei­ne Annah­me des Ange­bo­tes dar.
  5. Der Kauf­ver­trag kommt erst zustan­de, wenn der Ver­käu­fer das Ange­bot durch Zusen­dung einer Auf­trags­be­stä­ti­gung oder einer Rech­nung ange­nom­men hat oder wenn der Ver­käu­fer das bestell­te Pro­dukt inner­halb von 5 Werk­ta­gen ver­sen­det und dem Käu­fer eine Ver­sand­be­stä­ti­gung über­mit­telt, jeden­falls aber mit Annah­me des ver­sen­de­ten Pro­duk­tes durch den Käu­fer.
  6. Wählt der Käu­fer eine Zah­lungs­me­tho­de, wel­che eine unmit­tel­ba­re Zah­lung durch ihn ver­langt bzw. aus­löst, wie Zah­lung per Vor­kas­se, Pay­Pal oder Sofort-Ban­king (Klar­na), kommt der Ver­trag auch mit Annah­me der Zah­lung durch den Ver­käu­fer zustan­de.

C) Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Mit Abschluss des Ver­tra­ges ver­pflich­tet sich der Käu­fer zur Zah­lung des bei Ver­trags­schluss ver­ein­bar­ten Kauf­prei­ses zuzüg­lich der bei Ver­trags­schluss ver­ein­bar­ten Ver­sand­kos­ten.
  2. Alle Prei­se, die auf der Web­site des Ver­käu­fers ange­ge­ben sind, ver­ste­hen sich ein­schließ­lich der jeweils gül­ti­gen gesetz­li­chen Umsatz­steu­er.
  3. Zusätz­lich zu den ange­ge­be­nen Prei­sen berech­net der Ver­käu­fer für die Lie­fe­rung Ver­sand­kos­ten. Die Ver­sand­kos­ten wer­den dem Käu­fer auf einer geson­der­ten Infor­ma­ti­ons­sei­te und im Rah­men des Bestell­vor­gangs deut­lich mit­ge­teilt und im Waren­korb
    ange­zeigt.
  4. Die ver­füg­ba­ren Bezahl­me­tho­den wer­den dem Käu­fer vor Ver­trags­schluss ange­zeigt. Die Zah­lung erfolgt durch die im Bestell­ab­lauf gewähl­te Bezahl­me­tho­de.
  5. Der Ver­käu­fer ist berech­tigt, ein­zel­ne Zah­lungs­me­tho­den zu ent­fer­nen oder hin­zu­zu­fü­gen, sofer­ne im Bestell­ab­lauf kei­ne ande­re Zah­lungs­frist genannt wird.
  6. Ist die Bezah­lung per Rech­nung mög­lich, hat die Zah­lung inner­halb von 30 Tagen nach Erhalt der Rech­nung zu erfol­gen.
  7. Wählt der Käu­fer im Bestell­ab­lauf Pay­Pal als Zah­lungs­me­tho­de, fin­det eine Wei­ter­lei­tung auf die Web­sei­te des Online-Anbie­ters Pay­Pal statt. Um den Rech­nungs­be­trag über Pay­Pal bezah­len zu kön­nen, muss der Käu­fer über ein auf­rech­tes Pay­Pal-Kon­to ver­fü­gen bzw. sich erst regis­trie­ren. Bei Ver­wen­dung von Pay­Pal gel­ten zusätz­lich auch die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von Pay­Pal. Die Zah­lungs­trans­ak­ti­on wird in der Regel durch Pay­Pal unmit­tel­bar danach auto­ma­tisch durch­ge­führt.
  8. Wählt der Käu­fer im Bestell­ab­lauf eine Zah­lungs­me­tho­de mit Hin­weis auf Klar­na, wird er auf die Web­sei­te des Online-Anbie­ters Klar­na wei­ter­ge­lei­tet. Bei Ver­wen­dung von Klar­na gel­ten zusätz­lich auch die All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen von Klar­na. Nach Abga­be der Bestel­lung im Shop for­dert der Ver­käu­fer Klar­na zur Ein­lei­tung der Zah­lungs­trans­ak­ti­on auf. Die Zah­lungs­trans­ak­ti­on wird in der Regel durch Klar­na bei „Sofort bezah­len mit Klar­na“ unmit­tel­bar danach auto­ma­tisch durch­ge­führt. Im Fal­le von „Rech­nung mit Klar­na“ erhält der Käu­fer eine Rech­nung, wel­che inner­halb der ange­ge­be­nen Frist zu beglei­chen ist.

D) Lieferung & Rücktritt

  1. Soweit Vor­kas­se ver­ein­bart ist, erfolgt die Lie­fe­rung erst nach Ein­gang des Rech­nungs­be­tra­ges.
  2. Die Lie­fe­rung erfolgt an die vom Käu­fer nam­haft gemach­te Adres­se. Der Käu­fer wird über Lie­fer­zei­ten und Lie­fer­be­schrän­kun­gen (z.B. Beschrän­kung der Lie­fe­run­gen auf bestimm­te Län­der) auf einer geson­der­ten Infor­ma­ti­ons­sei­te oder inner­halb der jewei­li­gen
    Pro­dukt­be­schrei­bung im Bestell­ab­lauf unter­rich­tet.
  3. Soll­te die per­sön­li­che Zustel­lung durch Ver­schul­den des Käu­fers schei­tern, ist der Lie­fe­rant, soweit nicht ande­res ver­ein­bart ist, berech­tigt, die Lie­fe­rung an der ange­ge­be­nen Adres­se auf Risi­ko des Käu­fers zurück­zu­las­sen.
  4. Wenn das bestell­te Pro­dukt nicht ver­füg­bar ist, weil der Ver­käu­fer mit die­sem Pro­dukt von sei­nem Lie­fe­ran­ten ohne eige­nes Ver­schul­den nicht belie­fert wird, kann der Ver­käu­fer vom Ver­trag zurück­tre­ten. In die­sem Fall wird der Ver­käu­fer den Käu­fer unver­züg­lich infor­mie­ren und ihm ggf. die Lie­fe­rung eines ver­gleich­ba­ren Pro­duk­tes anbie­ten. Wenn kein ver­gleich­ba­res Pro­dukt ver­füg­bar ist oder der Käu­fer die Lie­fe­rung eines ver­gleich­ba­ren Pro­duk­tes ablehnt, wird der Ver­käu­fer dem Käu­fer eine gege­be­nen­falls bereits erbrach­te Leis­tung unver­züg­lich rück­erstat­ten.
  5. Wer­den Waren mit offen­sicht­li­chen Trans­port­schä­den ange­lie­fert, hat der Käu­fer den Scha­den unver­züg­lich beim Zustel­ler, ist der Scha­den aber erst nach­träg­lich erkennt­lich, beim Ver­käu­fer nach­weis­lich, zu mel­den.

E) Verzug

  1. Im Fal­le des Zah­lungs­ver­zu­ges hat der Käu­fer ab Fäl­lig­keit die gesetz­li­chen Ver­zugs­zin­sen sowie all­fäl­li­ge Mahn­spe­sen zusätz­lich zu zah­len. Die­se Ver­pflich­tung des Käu­fers schließt die Gel­tend­ma­chung wei­te­rer Ver­zugs­schä­den durch den Ver­käu­fer nicht
    aus.

F) Gewährleistung und Garantie

  1. Das emp­fan­ge­ne Pro­dukt ist bei sons­ti­gem Anspruchs­ver­lust vom Käu­fer unver­züg­lich nach Erhalt auf Män­gel, Beschaf­fen­heit und zuge­si­cher­te Eigen­schaf­ten hin zu unter­su­chen. Män­gel, wel­che hie­bei erkenn­bar sind, sind inner­halb einer Woche schrift­lich zu rügen; ver­steck­te Män­gel unver­züg­lich nach ihrer Ent­de­ckung.
  2. Bei recht­zei­ti­ger Män­gel­rü­ge steht es dem Ver­käu­fer frei, ent­we­der Gewähr durch Nach­bes­se­rung oder Ersatz­lie­fe­rung zu leis­ten.
  3. Ist der Käu­fer Kon­su­ment iSd KSchG, bestimmt sich die Gewähr­leis­tung nach den gesetz­li­chen Vor­schrif­ten.
  4. Eine Garan­tie wird vom Ver­käu­fer für die gelie­fer­ten Pro­duk­te nur bei aus­drück­li­cher Ver­ein­ba­rung gewährt.

G) Haftung

  1. Die Haf­tung des Ver­käu­fers, sei­ner Dienst­neh­mer sowie Erfül­lungs­ge­hil­fen für leich­te Fahr­läs­sig­keit wird im Unter­neh­mer­ge­schäft iSd KSchG aus­ge­schlos­sen, soweit es sich nicht um eine Ver­let­zung von Leib und Leben han­delt. Beruft sich der Käu­fer in einem
    der­ar­ti­gen Fall auf gro­be Fahr­läs­sig­keit, trifft ihn hier­für die Beweis­last.
  2. Fer­ner haf­tet der Ver­käu­fer für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung von wesent­li­chen Pflich­ten, deren Ver­let­zung die Errei­chung des Ver­trags­zwecks gefähr­det oder für die Ver­let­zung von Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­tra­ges über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung der Käu­fer regel­mä­ßig ver­traut (Kar­di­nal­pflich­ten). In die­sem Fall haf­tet der Ver­käu­fer jedoch nur für den vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den. Der Ver­käu­fer haf­tet nicht für die leicht fahr­läs­si­ge Ver­let­zung ande­rer, als der in den vor­ste­hen­den Sät­zen genann­ten Pflich­ten.
  3. Die vor­ste­hen­den Haf­tungs­be­schrän­kun­gen gel­ten nicht bei Ver­let­zung von Leben, Kör­per und Gesund­heit, für einen Man­gel nach Über­nah­me einer Garan­tie für die Beschaf­fen­heit des Pro­duk­tes und bei arg­lis­tig ver­schwie­ge­nen Män­geln. Die Haf­tung nach dem
    Pro­dukt­haf­tungs­ge­setz bleibt unbe­rührt.
  4. Soweit die Haf­tung des Ver­käu­fers aus­ge­schlos­sen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die per­sön­li­che Haf­tung von Arbeit­neh­mern, Ver­tre­tern und Erfül­lungs­ge­hil­fen.
  5. Scha­den­er­satz­an­sprü­che im Unter­neh­mer­ge­schäft iSd KSchG ver­jäh­ren ein Jahr nach Erhalt des Pro­duk­tes, soweit es sich nicht um einen Scha­den an Leib oder Leben han­delt.
  6. Die­se Haf­tungs­be­schrän­kun­gen betref­fen nicht Ansprü­che des Käu­fers aus der Pro­dukt­haf­tung.

H) Gesetzliches Widerrufsrecht

  1. Kommt der Ver­trag mit einem Kon­su­men­ten iSd KSchG zustan­de, steht dem Käu­fer ein gesetz­li­ches Wider­rufs­recht nach § 3 KSchG zu. Der Käu­fer hat das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den den Ver­trag zu wider­ru­fen, soweit es sich nicht um einen Ver­trags­ab­schluss in den Geschäfts­räum­lich­kei­ten des Ver­käu­fers oder auf einer Mes­se han­delt.
  2. Der Wider­ruf hat mit­tels ein­deu­ti­ger, nach­weis­li­cher Erklä­rung zu erfol­gen.
  3. Das Pro­dukt ist unver­züg­lich nach Wider­rufs­er­klä­rung an den Ver­käu­fer zurück­zu­sen­den. Die­ser hat die vom Käu­fer erbrach­te Leis­tung nach Ein­gang des Pro­duk­tes bei ihm rück­zu­er­stat­ten.
  4. Für einen etwa­igen Wert­ver­lust des Pro­duk­tes muss der Käu­fer auf­kom­men, wenn die­ser Wert­ver­lust auf einen zur Prü­fung der Beschaf­fen­heit, Eigen­schaf­ten und Funk­ti­ons­wei­se der Pro­duk­te nicht not­wen­di­gen Umgang mit ihnen zurück­zu­füh­ren ist. Der Ver­käu­fer ist berech­tigt, die­sen Wert­ver­lust bei der Rück­erstat­tung nach Punkt 3. in Abzug zu brin­gen.
  5. Die unmit­tel­ba­ren Kos­ten der Rück­sen­dung des Pro­duk­tes trägt der Käu­fer, sofern nichts ande­res ver­ein­bart wur­de.

I) Allgemeines

  1. Die Pro­duk­te ver­blei­ben bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung im Eigen­tum des Ver­käu­fers.
  2. Auf den Ver­trag fin­det aus­schließ­lich öster­rei­chi­sches Recht Anwen­dung. Ver­trags­spra­che ist deutsch.
  3. Erfül­lungs­ort ist Sitz des Ver­käu­fers. Der Gerichts­stand bestimmt sich nach dem Sitz des Ver­käu­fers, soweit es sich um ein
    Unter­neh­mer­ge­schäft iSd KSchG han­delt.
  4. Hin­ge­wie­sen wird auf die Platt­form der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on zur Online-Streit­bei­le­gung für Ver­brau­cher: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir wei­sen dar­auf hin, dass wir nicht ver­pflich­tet sind, an einem Streit­bei­le­gungs­ver­fah­ren vor einer Kon­su­men­tenschlich­tungs­stel­le teil­zu­neh­men.

J) Ergänzende Bestimmungen für die Lohnabfüllung

  1. Auf­trä­ge, für wel­che nicht aus­drück­lich fes­te Prei­se ver­ein­bart sind, wer­den zu den am Tag der Lie­fe­rung gül­ti­gen Prei­sen abge­rech­net.
  2. Alle nach Anbots­le­gung ein­tre­ten­den Ver­än­de­run­gen gehen zu Las­ten des Käu­fers.
  3. Mate­ri­al- und Kos­ten­stei­ge­run­gen, Preis­er­hö­hun­gen der Lie­fe­ran­ten, erhöh­te Steu­ern und Abga­ben sowie Preis­er­hö­hun­gen durch höhe­re Gewalt zwi­schen Ange­bot und Ver­sand berech­ti­gen auch zur Berich­ti­gung ver­ein­bar­ter Prei­se.
  4. Eine ange­ge­be­ne Lie­fer­zeit ist unver­bind­lich. Der Käu­fer ist nicht berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten, wenn die Lie­fer­zeit über­schrit­ten wur­de, sofer­ne dem Ver­käu­fer nicht eine Nach­frist von min­des­tens einem Monat schrift­lich ein­ge­räumt wur­de. Der Ver­käu­fer behält sich Teil­lie­fe­run­gen vor.
  5. Die Lie­fe­rung erfolgt auf Kos­ten und Gefahr des Käu­fers.
  6. Im Fal­le höhe­rer Gewalt ist der Ver­käu­fer jeden­falls berech­tigt, vom Ver­trag zurück­zu­tre­ten.
  7. Der Käu­fer ist ver­pflich­tet, eine schrift­li­che Anwei­sung genau und voll­stän­dig an den Ver­käu­fer zeit­ge­recht zu über­mit­teln, wel­che Kom­po­nen­ten, in wel­cher Rei­hen­fol­ge und Men­ge, zu einem End­pro­dukt ver­ar­bei­tet wer­den sol­len.
  8. Eine Prüf- und Warn­pflicht sei­tens des Ver­käu­fers gegen­über dem Käu­fer im Hin­blick auf die Taug­lich­keit zur Her­stel­lung des vom Käu­fer gewünsch­ten End­pro­duk­tes wird aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen.
  9. Dem Käu­fer ist bekannt, dass in allen Her­stel­lungs­ver­fah­ren gering­fü­gi­ge Abwei­chun­gen zu ande­ren Auf­trä­gen oder ein­zel­nen Stü­cken, ins­be­son­de­re gering­fü­gi­gen Farb­ab­wei­chun­gen ent­ste­hen kön­nen. Dar­auf basie­ren­de Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che
    wer­den aus­drück­lich aus­ge­schlos­sen.
  10. Auch Abwei­chun­gen in der Fes­tig­keit bzw. Steif­heit des Pro­duk­tes begrün­den kei­nen Man­gel der beauf­trag­ten Leis­tung.
  11. Die Pro­dukt­be­schrei­bun­gen auf der Inter­net­sei­te, wie Abbil­dun­gen, Zeich­nun­gen, Beschrei­bun­gen, Maß‑, Gewichts‑, Leis­tungs- und Ver­brauchs­da­ten sind nicht als Zusi­che­run­gen von Eigen­schaf­ten zu ver­ste­hen.
  12. Die Haf­tung des Ver­käu­fers für maß­geb­li­che Abwei­chun­gen in der Beschaf­fen­heit des ein­ge­setz­ten Mate­ri­als wird mit dem Auf­trags­wert begrenzt.
  13. Für die Qua­li­tät und Ver­wend­bar­keit der vom Käu­fer bei­gestell­ten Arti­kel wird kei­ne Haf­tung über­nom­men. Bei bei­gestell­tem Füll­gut über­nimmt der Ver­käu­fer auch kei­ne Gewähr bei etwa­igen Ein­wir­kun­gen der Wirk­stof­fe auf die Ver­pa­ckun­gen. Eine Über­prü­fung des Füll­gu­tes auf sei­ne Ver­träg­lich­keit mit der Ver­pa­ckung erfolgt nur auf aus­drück­li­che Ver­ein­ba­rung und auf Kos­ten des Käu­fers.
  14. Für Füll­gü­ter ohne Kon­ser­vie­rungs­mit­tel wird jed­we­de Gewähr des Ver­käu­fers für die Halt­bar­keit aus­ge­schlos­sen. Die Ver­ant­wor­tung für die Halt­bar­keit und das Ablauf­da­tum trägt der Käu­fer.
  15. Wird die Ver­pa­ckung mit einem vom Käu­fer gestell­ten Text bedruckt, so über­nimmt der Ver­käu­fer für die Kor­rekt­heit des Inhal­tes kei­ne wie immer gear­te­te Haf­tung; es trifft ihn auch kei­ne dies­be­züg­li­che Prüf­pflicht.
  16. Anga­ben des Käu­fers wer­den durch das Unter­neh­men nicht geprüft. Mehr­kos­ten auf­grund von feh­ler­haf­ten Anga­ben hat der Käu­fer zu tra­gen.
  17. Pro­duk­ti­ons­tech­nisch ist häu­fig die genaue Her­stel­lung der nach dem Ver­trag ver­ein­bar­ten Men­gen nicht mög­lich. Der Ver­käu­fer behält sich daher eine Mehr- oder Min­der­lie­fe­rung, bis zu maxi­mal 10 % der bestell­ten Men­ge, vor.
  18. Wur­de Mate­ri­al im Auf­trag des Käu­fers bestellt und wur­de die­ses bei Abwick­lung der Bestel­lung nicht voll­stän­dig ver­braucht, bewahrt der Ver­käu­fer die­ses Mate­ri­al für maxi­mal zwei Mona­te auf. Nimmt der Käu­fer das Mate­ri­al danach dem Ver­käu­fer nicht ab oder wird die­ses für einen wei­te­ren Auf­trag ver­rech­net, kann der Ver­käu­fer das Mate­ri­al ent­sor­gen. Eine wei­te­re Lage­rung über Wunsch des Käu­fers erfolgt nur mit aus­drück­li­cher Zustim­mung durch den Ver­käu­fer, wobei in die­sem Fall der Ver­käu­fer berech­tigt ist, Lager­kos­ten zu ver­rech­nen.
  19. Der bei der Maschi­nen­ein­stel­lung ent­ste­hen­de Schwund an Pack­ma­te­ri­al und Inhalts­stof­fen geht zu Las­ten des Käu­fers.
Warenkorb
Scroll to Top